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Überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung in Kraft

Apotheken sollen auch Impfzentren mit Impfstoff beliefern

Seit dem 1. September gilt die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Darin ist u. a. der Anspruch auf Folge- und Auffrischimpfungen sowie die Vergütung von Apotheken für den Nachtrag einer Covid-Impfung im Impfausweis geregelt. Ab Oktober sind Apotheken außerdem für die Belieferung von Impfzentren mit Impfstoffen zuständig.

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