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Info der Treuhand

HBA für Angestellte: Wer muss was versteuern?

Angestellte Approbierte müssen ihren Heil­berufs­ausweis (HBA) bei der zuständigen Landes­apotheker­kammer beantragen und die Kosten dafür auslegen. Um die Erstattung muss sich hingegen die jeweilige Apotheken­leitung kümmern, die den Zuschuss ebenso wie die anderen Zuschüsse für die TI-Anbindung beim NNF beantragen muss und ihn dann den Ange­stellten weiterreicht. Die Treuhand Hannover hat sich nun mit den steuer­rechtlichen Fragen dieses Vorgangs befasst, zum Beispiel ob Lohn­steuer oder Sozial­versicherungs­abgaben fällig werden.

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