Angestellte Approbierte müssen ihren Heilberufsausweis (HBA) bei der zuständigen Landesapothekerkammer beantragen und die Kosten dafür auslegen. Um die Erstattung muss sich hingegen die jeweilige Apothekenleitung kümmern, die den Zuschuss ebenso wie die anderen Zuschüsse für die TI-Anbindung beim NNF beantragen muss und ihn dann den Angestellten weiterreicht. Die Treuhand Hannover hat sich nun mit den steuerrechtlichen Fragen dieses Vorgangs befasst, zum Beispiel ob Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben fällig werden.
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