Teststreifen
Das DAP erreichte die Retaxation einer Apotheke: Verordnet waren „Accu-Chek Aviva Teststreifen 200 St.“. Die Retaxation seitens der Krankenkasse war zu Recht ausgesprochen worden, weil die vertraglich vereinbarten Preise des Arzneiliefervertrages Bayern nicht beachtet wurden.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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