Vertragsarztstempel – TK verlängert SchonfristSeit dem 1. Juli 2015 müssen auf jedem GKV-Rezept auch der Vorname und die Telefonnummer des ausstellenden Arztes stehen. Der vdek und der DAV haben sich bereits Anfang Juli darauf verständigt, dass es für eine Übergangszeit von 3 Monaten (bis zum 30.09.2015) keine Retaxationen aufgrund von fehlenden oder unvollständigen Angaben im Vertragsarztstempel geben wird. Nun hat die Techniker Krankenkasse (TK) ihre Friedenspflicht sogar bis zum 31. März 2016 verlängert. Services des DeutschenApothekenPortalsDie häufigsten und wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Vertragsarztstempel seit dem 01.07.2015 hat das DeutscheApothekenPortal für Sie zusammengefasst. » Hier geht’s zu den FAQ zur Änderung des Vertragsarztstempels |