Anzeige

Verordnung mit Aut-idem-Kreuz

Sind Rabattverträge zu beachten?

Mittlerweile verfügen viele Originalpräparate über Rabattverträge – so auch das Original ABILIFY Maintena®, das für mehr als 70 Millionen GKV-Versicherte rabattiert ist (Quelle: DeutschesArztPortal; Stand 20.05.2021).

Gelten Rabattverträge auch bei Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz?

Liegt eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor, so hat die Apotheke nach § 9 Abs. 1 die Wahl zwischen Original und Importen. Auch hier muss zunächst auf Rabattverträge geprüft werden. Da das Aut-idem-Kreuz alleine nicht den Austausch zwischen Original ABILIFY Maintena® und Import verhindert, sind auch in solch einem Fall Rabattverträge zu beachten und umzusetzen.

Rabattiertes Original abgabefähig

Ist das Original ABILIFY Maintena® bei einer Krankenkasse rabattiert, so kann es auch abgegeben werden – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet ist. Sind bei einer Krankenkasse sowohl Original als auch Importe rabattiert, so kann die Apotheke frei unter diesen wählen.

Unterstützung für die Rezeptbelieferung

Anhand der neuen Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena® „Abgabe nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags“ werden Apotheken auf dem Weg zur rahmenvertragskonformen Rezeptbelieferung begleitet.

» Zur Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena®

» Pflichttext (PDF)