AKTUELLE RETAXFALLE

Mehrkosten: Wer zahlt wann was?

Immer wieder erreichen das DeutscheApothekenPortal Anfragen, die sich mit der Abrechnung von Mehr­kosten beschäftigen. Auch über die Retaxierung von Mehr­kosten wird berichtet, wenn diese der GKV in Rechnung gestellt werden.

Mehrkosten für Patienten werden fällig, wenn ein Arznei­mittel-VK oberhalb des Fest­betrags liegt. Festbeträge sind Höchst­beträge für die Erstattung von Arznei­mittel­preisen durch die gesetzlichen Kranken­kassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arznei­mittels über dem Fest­betrag, so muss der Patient diesen Differenz­betrag – die Mehr­kosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zu­zahlung entrichten. Dies gilt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen, die ja prinzipiell von der Zu­zahlung befreit sind. Ebenso müssen auch Erwachsene, die eine Zuzahlungs­be­freiung vor­weisen können, Mehr­kosten bezahlen.

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