Immer wieder erreichen das DeutscheApothekenPortal Anfragen, die sich mit der Abrechnung von Mehrkosten beschäftigen. Auch über die Retaxierung von Mehrkosten wird berichtet, wenn diese der GKV in Rechnung gestellt werden.
Mehrkosten für Patienten werden fällig, wenn ein Arzneimittel-VK oberhalb des Festbetrags liegt. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss der Patient diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Dies gilt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen, die ja prinzipiell von der Zuzahlung befreit sind. Ebenso müssen auch Erwachsene, die eine Zuzahlungsbefreiung vorweisen können, Mehrkosten bezahlen.
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