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G-BA-Beschluss ermöglicht Impfstoff-Austausch bei Lieferengpässen

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat seine Schutz­impfungs-Richt­linie angepasst, um künftig Versorgungs­probleme mit Impf­stoffen bei Liefer­eng­pässen zu reduzieren. Sollte ein Impf­stoff nicht verfügbar sein, dürfen Ärzte – eine Veröffentlichung im Bundes­anzeiger vorausgesetzt – bald auch auf Impf­stoffe ausweichen, die ein zusätzliches Antigen enthalten. Der Beschluss folgt damit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impf­kom­mission (STIKO). Welche Impfstoffe von den Liefer­eng­pässen betroffen sind, veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Internet­seite.

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Maria – stock.adobe.com