AKTUELLER RETAXFALL

Einspruch stattgegeben: Botendienstvergütung bei Akutversorgung

Die Vergütung des Boten­dienstes wurde vor allem aus dem Grund eingeführt, das Infektions­risiko durch reduzierte Kontakte in der Apotheke zu minimieren. Umso überraschter war ein Kollege, als die Boten­dienst­ver­gütung im Zusam­menhang mit einer Akut­versorgung von der AOK Sachsen-Anhalt retaxiert wurde. Was der Kollege unter­nommen hat und wie der Fall ausge­gangen ist, erfahren Sie im Folgenden.

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