Erfüllung der Importquote: Nicht mit allen Importen möglichDer Rahmenvertrag, der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen wurde, schreibt die Erfüllung einer Importquote vor. Diese wurde auf 5 % pro Quartal und pro Krankenkasse festgelegt (Rahmenvertrag § 5 (3)): „Die Partner des Rahmenvertrages vereinbaren eine Importquote. 2 Die Importquote [...] wird auf 5 Prozent festgelegt [...]“. Weiterhin legt der Rahmenvertrag fest, dass nur Importe, die einen 15/15-Preisabstand erfüllen, importierte Arzneimittel im Sinne des Rahmenvertrages sind. Das heißt, dass nur die Abgabe eines 15/15-Importes zum Erreichen der erforderlichen Quote beiträgt. Praxisbeispiel: Abgabe des Originals möglich Die Apotheke erhält ein BtM-Rezept, auf dem Targin® des Herstellers Mundipharma namentlich verordnet ist. Beim Kostenträger handelt es sich um die Barmer GEK (IK 0180008).
Rezeptbeispiel: Zum verordneten Targin® Original gibt es mehrere Importe, die aber alle nicht den 15/15-Preisabstand erfüllen und daher nicht dazu beitragen, die Importquote zu erfüllen.
Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand 15.09.14: Fazit: Im genannten Beispiel erfüllt kein Import die 15/15-Regel. Daher würde bei der Abgabe eines Targin® Importes auch kein Bonus gutgeschrieben! Die Apotheke kann das Targin® Originalpräparat des Herstellers Mundipharma retaxsicher beliefern. Neu: Abgabehilfe zu Targin® Die Abgabehilfe zu Targin® zeigt anhand eines Fließschemas, wie die korrekte Rezeptbelieferung ausgehend von einer Original- bzw. Importverordnung zu erfolgen hat. » Hier können Sie sich die Targin®-Abgabehilfe kostenlos herunterladen |