AMWarnV soll abgelöst werden
Aktuell gelten für Rezepturen mit Ethanol oder Tartrazin die Vorgaben der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV). Da die AMWarnV jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, soll sie zukünftig durch eine neue Bekanntmachung von BfArM und PEI abgelöst werden.
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