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Wir haben eine Frage zu den Heilungsmöglichkeiten der Apotheke. Uns wurde ein handschriftlich ausgestelltes Muster-16-Rezept vorgelegt, auf dem rechts unten der Arztstempel fehlte. Dort war nur ein „Kringel“ im Sinne einer Arztunterschrift. Die Patientin sagte, dies wisse der Arzt, ihm sei aber gerade die EDV zusammengebrochen, sie solle das Antibiotikum zügig einnehmen und dennoch versuchen, das Rezept in einer Apotheke einzulösen. Auf den Vorschlag, zunächst privat zu zahlen und später ein gültiges Rezept vorzulegen, wollte sich die Patientin nicht einlassen. Da das Rezept so in unseren Augen nicht ordnungsgemäß ausgestellt war und die Patientin auch nicht viel Entgegenkommen zeigte, lehnten wir die Belieferung ab.
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