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Am 14. Juli 2021 ist die Neufassung der „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 an Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wurde sowohl die Bestellung als auch die Abgabe von Covid-19-Impfstoffen flexibler gestaltet.
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