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» Retax-Falle: Herstellerrabatte bei Stückelung
» Rabattarznei nicht immer automatisch austauschfähig!
» Rücksprache und Rezeptänderung: Häufig ein schwieriges Unterfangen
» Neue Retax-Falle: § 27 a-Verordnung mit oder ohne Vermerk, die Kasse zahlt nur 50 %!