Wir haben ein Rezept mit folgender Verordnung erhalten:
„2 x 100 St. Clozapin 100 mg
2 x 100 St. Ergenyl chrono 300 mg“
Soweit wir wissen, müssen wir jeweils die verordnete Anzahl an Packungen abgeben.
Heißt das für unseren Fall, dass wir hier 2 x Clozapin 100 St. und 2 x Ergenyl chrono 100 St. abgeben, auch wenn die 200 St. vorhanden und lieferbar sind und der Patient dementsprechend mehr Zuzahlung leisten muss?
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