Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) plant die Bundesregierung, die Apothekenrechenzentren zu verpflichten, Guthaben aus der Rezeptabrechnung auf Treuhandkonten zu verwalten. Spontan stellt sich die Frage: Was unterscheidet ein Treuhandkonto eigentlich von einem Girokonto? Und welche weiteren Faktoren sollten Apotheker bei der Rezeptabrechnung berücksichtigen?
Ein Artikel von Frank Weißenfeldt (Stabsstelle Business Development der ARZ Darmstadt Gruppe) klärt über dieses Thema auf.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 63 (PDF)