seit 3. Juli sind Muster-16-Rezepte nur noch für 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Die Apotheke muss also im Prinzip bei jedem Rezept die Kalendertage nachzählen – vor allem, wenn das Ende der Frist näher rückt.
Unseres Wissens bietet die Apotheken-EDV hier teilweise Unterstützung, indem man beispielsweise auf einem Kalender das Ausstellungsdatum anwählen kann und die EDV dann die korrekte Frist darstellt.
Um hierzu einen Überblick zu erhalten, welches System solch eine Unterstützung bietet, würden wir Sie, liebe Partnerapotheken, um Hilfe bitten, indem Sie kurz folgende Fragen beantworten: