Neue Rezeptgültigkeit von 28 Tagen:

Unterstützt Ihre Apotheken-EDV Sie bei der Prüfung?

Liebe Partnerapotheken,

seit 3. Juli sind Muster-16-Rezepte nur noch für 28 Tage nach Ausstel­lungs­datum gültig. Die Apotheke muss also im Prinzip bei jedem Rezept die Kalender­tage nach­zählen – vor allem, wenn das Ende der Frist näher rückt.

Unseres Wissens bietet die Apotheken-EDV hier teilweise Unter­stützung, indem man beispiels­weise auf einem Kalender das Ausstellungs­datum anwählen kann und die EDV dann die korrekte Frist darstellt.

Um hierzu einen Über­blick zu erhalten, welches System solch eine Unter­stützung bietet, würden wir Sie, liebe Partner­apotheken, um Hilfe bitten, indem Sie kurz folgende Fragen beantworten:

Bildquelle: pixelfokus – stock.adobe.com

Können Sie in Ihrer Apotheken-EDV die korrekte Abgabe­frist nach Eingabe des Ausstellungs­datums prüfen?

Empfinden Sie diese Unterstützung als Erleichterung oder ist dies eher ein Mehr­aufwand für Sie?

Bitte antworten Sie dazu einfach auf diese E-Mail und teilen Sie uns auch mit, welche EDV Sie verwenden.

Viele Grüße und herzlichen Dank

Ihr DAP-Team

DeutschesApothekenPortal
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