Bis der aktuelle Rahmenvertrag im Juli 2019 in Kraft trat, beschäftigte Apotheken bei der Rezeptbelieferung regelmäßig die Frage, was bei Verordnung mehrerer Packungen abzugeben ist. Hier gab es große Unsicherheiten – und Retaxfallen. Viele dieser Unsicherheiten konnten mit dem neuen Rahmenvertrag ausgeräumt werden, doch es bleiben offene Fragen. Zusätzlich ergeben sich durch die aktuellen Corona-Sonderregelungen neue Fragestellungen. Der Schwerpunktbeitrag des aktuellen Dialogs gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
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