Neue austauschbare Bioidenticals
Zum 1. Juni 2021 wurden zwei neue Bioidenticals mit dem Wirkstoff Bevacizumab in Anlage 1 zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V aufgenommen. In Anlage 1 wird definiert, welche biotechnologisch hergestellten Arzneimittel im Rahmen der Aut-idem-Regelung in der Apotheke austauschbar sind (sog. Bioidenticals).
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