Uns liegt ein Rezept zu Tadalafil 20 mg 120 Stück vor.
Das Kassensystem zeigt uns an, dass Tadalafil nur bei bestimmten Indikationen zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden darf.
Auf dem Rezept ist keine Diagnose vorhanden. Muss der Arzt eine Diagnose auf das Rezept aufbringen oder liegt keine Prüfpflicht vor, solange nichts auf dem Rezept steht?
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