AKTUELLER RETAXFALL
Einspruch stattgegeben
Falsches Befreiungskreuz – Apotheke soll Zuzahlung übernehmen
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Trudelt bei einer Apotheke eine Retaxierung ein, so wird sich in den meisten Fällen die Apotheke auf Fehlersuche begeben und prüfen, was bei der Abgabe durchgerutscht ist, denn Retaxfallen lauern bekanntlich an den verschiedensten Stellen. Aber: Prüfstellen sprechen mitunter auch Retaxierungen aus, die nicht korrekt sind. Daher sollte eine Retax immer geprüft und gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden. Dass dies durchaus erfolgversprechend sein kann, zeigt der folgende Fall.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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