Wir haben ein Entlassrezept zulasten der AOK Hessen erhalten. Der Arzt hat „Ortoton 750 mg N1“ verordnet. Ortoton 750 mg N1 ist aber nicht im Handel.
Dürfen wir nach telefonischer ärztlicher Rücksprache Ortoton 750 mg N2 abgeben oder brauchen wir eine neue Verordnung?
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