Retax-Falle: Herstellerrabatte bei StückelungBezüglich der Herstellerrabatte erfüllt die Apotheke lediglich eine ihr gesetzlich auferlegte Inkasso- und Abrechnungsfunktion. Da die korrekte Abrechnung aufgrund der vielfältigen Herstellerrabatte für die Apotheke kaum zu überblicken ist, übernimmt die Apotheke „lediglich“ die Vorfinanzierung der Herstellerrabatte, während die Apothekenrechenzentren für die Abrechnung und Rückerstattung an die Apotheke sorgen. Dies funktioniert jedoch nur zufriedenstellend, solange dieses System nicht durch „externe Einwirkung“ gestört wird. Probleme können immer dann entstehen, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Krankenkassen und Herstellern bezüglich der Rabatte gibt oder Retaxationen die ursprüngliche Abrechnung nachträglich verändern. Obwohl die Apotheken keine Verpflichtung zur Rückabwicklung von durch Retaxationen veränderten Herstellerrabatten trifft, und dies aufgrund der vorliegenden Datensätze wesentlich einfacher durch die retaxierenden Krankenkassen zu handhaben wäre, gehen diese gerne den einfacheren Weg, die diversen Herstellerrabatte direkt mit den Retaxationen zu verrechnen. Dass dies aufgrund der komplexen Kassen-Preisbildung ggf. zu Lasten der retaxierten Apotheken geht, zeigt die folgende Retaxation:
Krankenkasse: AOK Rheinl.-Pfalz/Saarl., IK 7310373 Die Rezeptprüfstelle der AOK retaxiert hier die Abgabe von 2 Packungen à 28 St., da auch eine preisgünstigere Packung mit 56 St. im Handel verfügbar ist:
Die Zusammenfassung der beiden 28er-Packungen zu einer wirtschaftlicheren 56er-Packungsgröße ist nicht zu beanstanden, da dies auch in zahlreichen Lieferverträgen vertraglich so vorgegeben ist. Obwohl die 56-St.-Packung zu Recht keine N-Bezeichnung trägt, zeigt ein Blick in den DAP PZN-Checkplus, dass die Abgabe möglich ist.
Es fällt jedoch auf, dass bei den abgegebenen beiden Packungen von Strattera 28 St. offensichtlich kein Moratoriumsrabatt abgeführt wurde, bei der abzugebenden 56er-Größe jedoch 57,36 € nachzuzahlen wären, die kurzerhand der Apotheke in Rechnung gestellt wurden. Wir recherchieren die Herstellerrabatte am Abgabetag anhand der „Lauer Taxe online“:
Abb.: Preisdaten Strattera 28 St.
Abb.: Preisdaten Strattera 56 St. Am 17.07.2014 wird der Herstellerrabatt der 56er-Größe mit 68,87 € angegeben, der der 28er-Größe jedoch nur mit 5,76 € x 2 = 11,52 €. Dies ergibt eine Differenz von 57,35 €, die der Apotheke in Rechnung gestellt wurde (1 Cent Rundungsdifferenz?). Nun haben die wenigsten Apotheken weder die Möglichkeit, anhand ihrer EDV ältere Herstellerrabatte detailliert nachzuprüfen, noch die von ihrer Abrechnungsstelle abgeführten Herstellerrabatte zu recherchieren. Daher räumen einige Lieferverträge den Krankenkassen die Möglichkeit ein, abrechnungsbedingte Preisdifferenzen direkt mit der jeweiligen Apothekenabrechnungsstelle abzuklären. Dass diese Möglichkeit nur selten genutzt wird, birgt für die Apotheke die große Gefahr, dass sie versäumt, solche Beanstandungen mit ihren Abrechnungsstellen abzuklären. Dies führt letztlich dazu, dass diese Retaxationen dazu führen, dass die betroffene Apotheke den Herstellerrabatt aus eigener Tasche bezahlen muss. Unsere Apotheke hat zu Recht erkannt, dass der „Herstellerrabatt zwischen Krankenkasse und Hersteller geregelt wird“ und sich mit der Bitte um eine Information an das DAP Retax-Forum gewandt. Dieser Bitte kommt das DAP Retax-Forum gerne in allgemeiner Form nach, indem wir alle Apotheken auf diese „Retax-Falle“ aufmerksam machen. DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus |