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Neue Abrechnungsart von Cannabiszubereitungen sowie neue Sonder-PZN für Cannabisblüten aus deutschem Anbau

Zum 1. Juli 2021 treten neue Regelungen der Technischen Anlage 1 in Kraft, die die Art der Abrechnung von Zubereitungen mit Cannabisblüten, Cannabisextrakten und Dronabinol betreffen. Außerdem wurden zum 1. Juni 2021 neue Sonder-PZN für Cannabisblüten aus deutschem Anbau eingeführt. Es folgt ein kurzer Überblick über die aktuellen Neuregelungen.

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