AKTUELLES
Pandemie-Sonderregeln nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis 31. Mai 2022 verlängert
|
|
|
Seit dem 22. April 2020 gelten die Pandemie-Sonderregeln nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO). Zunächst wurden die Abgaberegeln auf einen unbestimmten Zeitpunkt verlängert, genauer gesagt so lange, bis die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite keinen Bestand mehr hat. Mit Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ steht nun mit dem 31. Mai 2022 ein neues Gültigkeitsdatum fest.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
vegefox.com – stock.adobe.com
|
|
|