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Arzneimittelrezepte bald einheitlich 28 Tage gültig

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Belieferungs­frist von Muster-16-Arznei­mittel­rezepten ein­heitlich von einem Monat auf 28 Tage zu ändern. Der Beschluss tritt erst nach Veröf­fentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

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