Medtronic informiert

Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK für Insulinpumpenzubehör:
Versorgung mit Medtronic Verbrauchsmaterial

Für Versicherte der Barmer GEK ändert sich ab dem 01.07.2015 die Versorgungsstruktur für Insulinpumpenzubehör, denn die Barmer GEK hat mit dem Deutschen Apothekerverband einen besonderen Hilfsmittelvertrag ausgehandelt. Nur Apotheken, die dem Vertrag beigetreten sind, können weiterhin Rezepte über Insulinpumpenzubehör zulasten der Barmer GEK beliefern.

Hilfestellung für Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe

Ist Medtronic Verbrauchsmaterial (z. B. Quick-set®, Reservoir-Pak MiniMed®) für einen Barmer-GEK-Versicherten verordnet und die Apotheke dem Hilfsmittelvertrag nicht beigetreten, kann dem Patienten in der Apotheke dennoch Hilfestellung zur Bestellung der verordneten Hilfsmittel gegeben werden.

Die Firma Medtronic bietet zwei Möglichkeiten zur schnellen Rezeptbelieferung:

Bestellung durch die Apotheke Bestellung durch den Patienten
  • Medtronic sendet nach Faxeingang Freiumschläge an die Apotheke
  • Apotheke sendet Rezept mit Freiumschlag an Medtronic
  • Patient erhält sein Zubehör in der Regel am Folgetag
  • Patient fordert Freiumschläge bei Medtronic an
  • Patient sendet Rezept mit Freiumschlag an Medtronic
  • Patient erhält sein Zubehör in der Regel am Folgetag

Kostenlose Patienteninformation zum Ausdrucken

Die Patienteninformation ist ein Leitfaden für Versicherte der Barmer GEK, wie sie ihr Insulinpumpenzubehör über den Hersteller Medtronic beziehen können, wenn ihre Apotheke dem Hilfsmittelvertrag für Insulinpumpenzubehör der Barmer GEK nicht beigetreten ist.

Außerdem enthält sie nützliche Tipps für Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe.

» Hier können Sie sich die Patienteninformation kostenlos herunterladen

» Hier finden Sie das Fax-Formular zur Bestellung von Freiumschlägen