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Dosierungsangabe: Retax-Friedenspflicht bei Ersatzkassen

Die Ersatzkassen haben die Friedenspflicht, Rezepte mit fehlender Dosierungsangabe nicht zu retaxieren, bis zum 30. September 2021 verlängert. Seit November 2020 ist die Angabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) eine Pflichtangabe auf Verordnungen von Rx-Arzneimitteln. In der Umsetzung hakte es jedoch zu Beginn.

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