Heute wurde uns folgendes Betäubungsmittelrezept vorgelegt:
„Medikinet 10 mg 50 St. Tabletten 1–0–1“.
Bezüglich der Angabe der Dosierung haben wir eine Frage, da die Krankenkassen hier ja oft sehr spitzfindig sind. Wir wissen, dass auf BtM-Rezepten die Angabe von „Dj“ oder „bei Bedarf“ nicht zulässig ist.
Rezepte mit der Angabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ oder Dosierungshinweise unter Angabe der Einzel- und Tagesgaben dürfen beliefert werden.