APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Dosierung 1–0–1 ausreichend?

Heute wurde uns folgendes Betäubungsmittelrezept vorgelegt:
„Medikinet 10 mg 50 St. Tabletten 1–0–1“.

Bezüglich der Angabe der Dosierung haben wir eine Frage, da die Krankenkassen hier ja oft sehr spitzfindig sind. Wir wissen, dass auf BtM-Rezepten die Angabe von „Dj“ oder „bei Bedarf“ nicht zulässig ist.

Rezepte mit der Angabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ oder Dosierungshinweise unter Angabe der Einzel- und Tagesgaben dürfen beliefert werden.

Trueffelpix – stock.adobe.com

Die Angabe 1–0–1 erscheint uns eindeutig, aber nach längerem Überlegen fragen wir uns nun doch, ob diese Angabe auch noch ausgeschrieben werden muss.

» Lesen Sie hier die Antwort