APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen ESU gegen SUP ausgetauscht werden, um dem Patienten Mehrkosten zu ersparen?

Wir haben ein Rezept über „Novaminsulfon 1000 mg Supp. Lichtenstein PZN 03506125“ erhalten.
Der Artikel ist nicht lieferbar, mit der Darreichungs­form Erwachsenen­suppositorien werden ansonsten nur Novalgin-Suppositorien angezeigt. Dafür muss der Kunde aber 8,45 € zuzahlen. Es gibt aber noch Berlosin 1000 mg, aber diese werden nicht als austauschbar darge­stellt. Hier müsste der Kunde nur 5 € zuzahlen.

Was dürfen wir abgeben? Soll der Kunde nicht möglichst ohne Zuzahlung/Festbetrag beliefert werden?

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