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G-BA verlängert Corona-Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat die Corona-Sonder­regeln verlängert, darunter die erleichterten Vorgaben für Entlass­rezepte, Krank­schreibungen, Verordnungen nach telefonischer Anamnese und die Video­behandlung. Außerdem erweiterte der G-BA die Frist für pharma­zeutische Unternehmen zur Einreichung der Dossiers für die Nutzen­bewertung von Arznei­mitteln gegen Covid-19. Die Regelungen treten zum 1. April 2021 in Kraft.

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Thomas Reimer – stock.adobe.com