REZEPT & RETAX

Retaxfalle Wirkstoffverordnung

Reine Wirkstoffverordnungen sind bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln und Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste als unklare Verordnungen auszulegen (Beispiel: „Filgrastim 30 Mio. I.E. FS 5 St.“).

Seit dem 1. März 2021 ist dies auch für Biologika eindeutig im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen festgehalten. Die Regelung zu Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste ist bereits seit 2016 im Vertrag.

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§ 5 Abs. 10 vdek-AVV (2021):

„Reine Wirkstoffverordnungen von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln oder Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste gelten gemäß § 7 Absatz 3 Rahmenvertrag als nicht eindeutig bestimmt.“

Eine Rücksprache mit dem Arzt und entsprechende Korrektur auf dem Rezept ist somit notwendig, um Retaxationen zu vermeiden. Die Ergänzungen auf dem Rezept sind abzuzeichnen.

» Mehr zum neuen vdek-Arzneiversorgungsvertrag

» Informationen und Arbeitshilfen zur Abgabe von Biologika