§ 5 Abs. 10 vdek-AVV (2021):
„Reine Wirkstoffverordnungen von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln oder Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste gelten gemäß § 7 Absatz 3 Rahmenvertrag als nicht eindeutig bestimmt.“
Eine Rücksprache mit dem Arzt und entsprechende Korrektur auf dem Rezept ist somit notwendig, um Retaxationen zu vermeiden. Die Ergänzungen auf dem Rezept sind abzuzeichnen.
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» Informationen und Arbeitshilfen zur Abgabe von Biologika