Uns liegt für ein Kind, das über eine Sonde ernährt wird, folgendes Rezept mit Aut-idem-Kreuz vor:
„Antra Mups 10 mg, 90 Kapseln, Dj“.
Das Kind ist fünf Jahre alt und leidet unter einer ausgeprägten Entwicklungsstörung.
Werden in solch einem Fall die Mehrkosten von der Krankenkasse übernommen? Falls ja, muss dann auf der Verordnung eine Diagnose oder ein Hinweis zur Sondenernährung stehen?
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