Uns liegt ein Kassenrezept vor, auf dem in zwei verschiedenen Zeilen Novaminsulfon 500 mg in der Packungsgröße N2 (20 Stück) verordnet ist.
Dürfen wir dieses Rezept so beliefern (also beide Zeilen getrennt) und somit zwei Packungen der Größe N2 abgeben?
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