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Neues zur Abrechnung der Schutzmasken

Die Abrechnung der Schutz­masken, die der Bund bestimmten Risiko­gruppen erstattet, ist komplizierter geworden: Es sind nun drei verschiedene Sammel­belege pro Monat einzu­reichen. Hintergrund ist die am 6. Februar 2021 in Kraft getretene 1. Verordnung zur Änderung der Corona­virus-Schutz­masken-Verordnung. Neu ist, dass Personen, die Arbeits­losengeld II (ALG II) beziehen, und mit ihnen in einer Bedarfs­gemeinschaft lebende Personen Anspruch auf ein Set von 10 Schutz­masken haben.

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Frédéric Massard – stock.adobe.com