AKTUELLES
Neues zur Abrechnung der Schutzmasken
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Die Abrechnung der Schutzmasken, die der Bund bestimmten Risikogruppen erstattet, ist komplizierter geworden: Es sind nun drei verschiedene Sammelbelege pro Monat einzureichen. Hintergrund ist die am 6. Februar 2021 in Kraft getretene 1. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Neu ist, dass Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Personen Anspruch auf ein Set von 10 Schutzmasken haben.
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Frédéric Massard – stock.adobe.com
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