DAP informiert

Neue Höchstmengen für Betäubungsmittel

Liste zum Download

In der BtMVV sind Höchstmengen definiert, die ein Arzt pro 30 Tage maximal für einen Patienten verordnen darf. Überschreitet ein Arzt die vorgegebenen Höchstmengen, so muss er dies auf dem BtM-Rezept durch den Buchstaben „A“ kennzeichnen.

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