Medtronic informiert

Seit dem 01.07.2015:
Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK für Insulinpumpenzubehör

Die Barmer GEK hat mit dem Deutschen Apothekerverband einen Hilfsmittelvertrag zur Belieferung von Insulinpumpenzubehör abgeschlossen. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie Versicherte der Barmer GEK seit dem 01. Juli 2015 nur nach Vertragsbeitritt mit Insulinpumpenzubehör versorgen können.

Verwendet der Patient eine Insulinpumpe und Zubehör der Firma Medtronic, so kann die Apotheke, sofern sie dem Vertrag nicht beigetreten ist, dem Patienten Hilfestellung geben, wie er sein Zubehör von nun an erhält.

Wie Versicherte Medtronic Verbrauchsmaterial erhalten

Ein Versicherter der Barmer GEK bringt beispielsweise folgendes Rezept in die Apotheke:

Bisher hat er seine Infusionssets und Insulinreservoire in der Apotheke erhalten, allerdings ist seine Stammapotheke nicht dem Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK beigetreten.

Um die reibungslose Versorgung des Patienten zu sichern, bietet die Firma Medtronic zwei Möglichkeiten zur schnellen Belieferung des Rezeptes an:

Bestellung durch die Apotheke Bestellung durch den Patienten
  • Medtronic sendet nach Faxeingang Freiumschläge an die Apotheke
  • Apotheke sendet Rezept mit Freiumschlag an Medtronic
  • Patient erhält sein Zubehör in der Regel am Folgetag
  • Patient fordert Freiumschläge bei Medtronic an
  • Patient sendet Rezept mit Freiumschlag an Medtronic
  • Patient erhält sein Zubehör in der Regel am Folgetag

Kostenlose Patienteninformation zum Ausdrucken

Die Patienteninformation ist ein Leitfaden für Versicherte der Barmer GEK, wie sie ihr Insulinpumpenzubehör über den Hersteller Medtronic beziehen können, wenn ihre Apotheke dem Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK nicht beigetreten ist.

Außerdem enthält sie nützliche Tipps für Anwender einer MiniMed®-Insulinpumpe.

» Patienteninformation zur MiniMed®-Insulinpumpe

» Bestellfax für Freiumschläge von Medtronic Verbrauchsmaterialien