Retax-Gefahr: VertragsarztstempelErsatzkassen und DAV einigen sich auf SchonfristDer vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) und der DAV (Deutscher Apothekerverband e. V.) haben sich darauf verständigt, dass es für eine Übergangszeit von 3 Monaten keine Retaxationen aufgrund von fehlenden oder unvollständigen Angaben im Vertragsarztstempel geben wird (Änderung der AMVV zum 01.07.2015). Schonfrist – das Wichtigste in Kürze:
Übergangszeit auch für Primärkassen?Ob es eine Schonfrist auch für die Primärkassen geben wird ist noch offen. Empfehlungen zum Umgang mit betroffenen Rezepten sind nach wie vor uneinheitlich. Die KBV erklärt ausdrücklich, dass fehlende Angaben nicht vom Apotheker, sondern nur vom Arzt ergänzt werden dürfen. Daher müssen Rezepte vom Arzt unter Angabe der erneuten Unterschrift und des Datums korrigiert werden.
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