DAP informiert

Austauschbarkeit von Bioidenticals

Aktualisierte Anlage 1 des Rahmenvertrages seit Juni in Kraft

Bioidenticals gehören zur Gruppe der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel. Da sie die gleichen Ausgangsstoffe und denselben Herstellungsprozess aufweisen, gilt ihr Austausch als unproblematisch.

Anlage 1 des Rahmenvertrages listet alle Bioidenticals auf, die sortiert nach Wirkstoffen gegeneinander austauschbar sind und damit als wirkstoffgleich gelten.

Mit Gültigkeit zum 01.06.2015 wurde Anlage 1 zu folgenden Wirkstoffen aktualisiert:

• Epoetin theta
• Filgrastim
• Infliximab

Die vollständige Anlage 1 mit Tipps zur Rezeptbelieferung können Sie sich hier kostenlos herunterladen:

» Zur DAP Arbeitshilfe 42 „Austausch von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln“