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Neue Packungsgrößenverordnung zum Download

Änderung der Packungsgrößenverordnung zum 1. Juli

Ab dem 1. Juli ändern sich für viele Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen die Packungsgrößenbereiche, so dass sich Normkennzeichen ändern können. Das DIMDI (Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information) legt die Packungsgrößen der Arzneimittel in Abstimmung mit dem BMG fest.

Folgende Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2015
InhaltsstoffBetroffene Arzneimittel (Beispiel)Normbereiche
Eliglustat (abgeteilte orale Darreichungsform)Cerdelga®N1: 16–24 St.
N2: 54–66 St.
N3: 190–200 St.
Ceritinib (abgeteilte orale Darreichungsform)Zykadia®N1: 40–60 St.
N2: 135–165 St.
N3: 475–500 St.
Atomoxetin (nicht abgeteilte Darreichungsform zur oralen Anwendung)Strattera®N1: 46–68 ml oder g
N2: 365–445 ml oder g
N3: 1282–1350 ml oder g
Glatirameracetat 40 mg/ml (abgeteilte Darreichungsform zur Injektion oder Infusion)Copaxone®N1: 2–4 St.
N2: 11–13 St.
N3: 34–36 St.
Salben und halbfeste Zubereitungen
– mit Ivermectin
Soolantra®N1: 8–12 ml oder g
N2: 27–33 ml oder g
N3: 95–100 ml oder g

Ggf. sind die Packungsgrößen der betroffenen Arzneimittel bei Inkrafttreten der neuen Liste noch nicht geändert. Bitte achten Sie darauf, dass die richtige Stückzahl verordnet ist. Die gültigen Normbereiche können Sie im PZN-Checkplus auf dem DeutschenApothekenPortal einsehen.

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