Festbetragsfestsetzung

Vorsicht: Drohender Lagerwertverlust!

Der GKV-Spitzenverband hat zum 01. Juli 2015 neue Festbeträge beschlossen. Dies kann Lagerwertverluste für die Apotheke und erhöhte Mehrkosten für die Patienten nach sich ziehen.

Die neuen Festbeträge wurden für folgende Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen beschlossen:

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