AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 57

Festbetragszuzahlung

Wenn Mehrkosten nicht mehr kosten

Die Differenz zwischen Apotheken­verkaufs­preis und Fest­betrag, der Erstat­tungs­grenze der gesetzlichen Kranken­kassen, bezeichnet man als Fest­betrags-Mehr­kosten. Ein Patient muss diese Mehr­kosten in der Regel zusätz­lich zur gesetz­lichen Zuzahlung leisten, wenn der Preis eines fest­betrags­gebundenen Arznei­mittels oberhalb der Fest­betrags­grenze liegt. Eine Übersicht über die Fest­betrags­regelungen und darüber, in welchen Fällen diese nicht gezahlt werden müssen, gibt der entsprechende Artikel des aktuellen DAP Dialogs.

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