Die Differenz zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag, der Erstattungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen, bezeichnet man als Festbetrags-Mehrkosten. Ein Patient muss diese Mehrkosten in der Regel zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung leisten, wenn der Preis eines festbetragsgebundenen Arzneimittels oberhalb der Festbetragsgrenze liegt. Eine Übersicht über die Festbetragsregelungen und darüber, in welchen Fällen diese nicht gezahlt werden müssen, gibt der entsprechende Artikel des aktuellen DAP Dialogs.
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