Rund um das „A“ auf dem BtM-Rezept gehen zahlreiche Fragen beim DeutschenApothekenPortal ein. Da ein fehlendes „A“ nach wie vor eine häufige Ursache für Retaxationen ist, sollten allen Apothekenmitarbeitern die korrekte Vorgehensweise und die zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten bekannt sein.
Anfrage aus einer Apotheke:
„Wir wissen, dass immer wieder BtM-Rezepte retaxiert werden, auf denen das ‚A‘ fehlte. Dazu haben wir noch ein paar Fragen.
Wie sieht es aus, wenn ein Arzt zwei verschiedene BtM-Wirkstoffe auf einem BtM-Rezept verordnet?
Muss der Arzt dann auf dem BtM das ‚A‘ auftragen, auch wenn die Höchstmengen pro 30 Tage noch nicht überschritten werden?
Muss ein ‚A‘ auf das Rezept, wenn ein Wirkstoff in zwei verschiedenen Wirkstärken auf einem Rezept verordnet wird?
Und gibt es bezüglich der Höchstmengen Unterschiede zwischen Rezepten für Kinder und für Erwachsene?“
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