Der heutige Retax-Newsletter beschäftigt sich mit der Frage, weshalb Entlassverordnungen – unabhängig von der SARS-CoV-2-AMVersVO – ein ständiges Ärgernis bezüglich der Retaxhäufigkeit bestimmter Krankenkassen sind und offenbar auch bleiben, da es hierzu bisher keine neuen Regelungen zur Retaxsicherheit gibt.
Die im Krankenhaus ausgestellten, zum Übergang eines stationären Krankenhausaufenthalts in die Weiterbetreuung durch den Hausarzt und die Apotheke gedachten Entlassverordnungen werden leider häufig nicht entsprechend den Vorschriften erstellt. Die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Entlassverordnungen wurde, wie so oft, vertraglich der Apothekerschaft auferlegt.