AKTUELLER RETAXFALL

Entlassverordnungen – ein ständiges Ärgernis

Der heutige Retax-Newsletter beschäftigt sich mit der Frage, weshalb Entlass­ver­ordnungen – unabhängig von der SARS-CoV-2-AMVersVO – ein ständiges Ärgernis bezüglich der Retax­häufigkeit bestimmter Kranken­kassen sind und offen­bar auch bleiben, da es hierzu bisher keine neuen Regelungen zur Retax­sicherheit gibt.

Die im Kranken­haus ausgestellten, zum Übergang eines stationären Kranken­haus­auf­enthalts in die Weiter­betreuung durch den Haus­arzt und die Apotheke gedachten Entlass­ver­ordnungen werden leider häufig nicht entsprechend den Vor­schriften erstellt. Die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Entlass­verordnungen wurde, wie so oft, vertraglich der Apothekerschaft auferlegt.

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Damit wurde für einige Rezept­prüf­stellen ein weiterer Ansatzpunkt für Retaxierungen geschaffen, bei denen jeder noch so kleine Form­fehler finanziell den Apotheken via Null­retax ange­lastet werden kann, obwohl ihnen keine der apotheken­rechtlichen Vorschriften dies aus­drücklich erlaubt.

Erneut erreichte das DeutscheApothekenPortal eine Anfrage einer retaxierten Apotheke. Dabei ging es um die folgende Verordnung:

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