AKTUELLER RETAXFALL

Corona-Ausnahmebedingungen: Vorrätigkeit, Lieferbarkeit oder Botenzustellung?

Wir alle erinnern uns, dass die „erleichterten“ Versorgungs­­regelungen durch die SARS-CoV-2-Arznei­­mittel­­versorgungs­­verordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) einge­­führt wurden, um den Patienten bei verordneten, nicht lager­vor­­rätigen Arznei­­mitteln einen weiteren Besuch in der Apotheke zu ersparen – eine sinn­volle Absicht, die im Grund­­satz auch die Zustim­mung der Apotheker­schaft fand.

Vorrätigkeit als Kriterium

Allerdings ist uns bei unseren letzten Beiträgen zur Corona-Stückelung und -Teilmengen­abgabe aufge­fallen, dass sich bei der Umsetzung in vertragliche Regelungen einige Wider­sprüche zu diesem Ziel und Umsetzungs­probleme mit dem Büro­kratie­dschungel der übrigen von den Apotheken zu beachtenden Vorschriften ergeben haben.

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