Bei BtM-Rezepten muss in der Apotheke immer besonders darauf geachtet werden, dass zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen der Rezeptbelieferung auch die besonderen Vorgaben zu BtM-Rezepten umgesetzt werden. Wird etwas übersehen, so ist in der Regel mit einer Retaxation zu rechnen. Die Abgabefrage im Juli beschäftigt sich mit einem BtM-Rezept:
Ein Patient legt in der Apotheke ein BtM-Rezept vor, auf dem nur das Medizinprodukt Movicol Beutel verordnet ist. Er bekommt zusätzlich auch Oxycodon, aber dafür hat er dieses Mal kein Rezept erhalten, da er noch ausreichend versorgt ist.