AKTUELLER RETAXFALL
„Rezeptgebühr“: Probleme bei Corona-Stückelung und Teilmengenabgabe (Teil 2: Teilmengenabgabe)
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Da ich mit der Wortwahl „Rezeptgebühr“ in Teil 1 wohl eine Kollegin verärgert habe, bitte ich um Nachsicht, dass ich bei zwei zusammenhängenden Beiträgen nicht in Teil 2 der Überschrift das Wort „Rezeptgebühr“ gegen „Zuzahlung“ austauschen möchte. Zumal der Begriff „Rezeptgebühr“ bei unseren Kunden (oder Patienten?) gebräuchlicher und verständlicher ist als der Begriff „Zuzahlung“, der ja auch andere Mehrkosten – für die es leider keine generelle einkommensabhängige Befreiungsmöglichkeit gibt – beinhalten kann. Dass unsere Kunden sehr wohl zwischen Rezeptgebühr und Zuzahlung unterscheiden und auch wissen, dass die Apotheke hier lediglich als Inkassostelle der Krankenkassen fungiert, ist vorrangig der Aufklärungsarbeit in den öffentlichen Apotheken zu verdanken.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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