AKTUELLER RETAXFALL

„Rezeptgebühr“: Probleme bei Corona-Stückelung und Teilmengenabgabe (Teil 2: Teilmengenabgabe)

Da ich mit der Wortwahl „Rezeptgebühr“ in Teil 1 wohl eine Kollegin verärgert habe, bitte ich um Nach­sicht, dass ich bei zwei zusam­men­hängenden Beiträgen nicht in Teil 2 der Überschrift das Wort „Rezept­gebühr“ gegen „Zuzahlung“ aus­tauschen möchte. Zumal der Begriff „Rezept­gebühr“ bei unseren Kunden (oder Patienten?) gebräuchlicher und verständlicher ist als der Begriff „Zuzahlung“, der ja auch andere Mehr­kosten – für die es leider keine generelle einkommens­abhängige Befreiungs­möglichkeit gibt – beinhalten kann. Dass unsere Kunden sehr wohl zwischen Rezept­gebühr und Zuzahlung unter­scheiden und auch wissen, dass die Apotheke hier lediglich als Inkasso­stelle der Kranken­kassen fungiert, ist vorrangig der Auf­klärungs­arbeit in den öffentlichen Apotheken zu verdanken.

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