Nicht selten erreichen uns Anfragen zu den neuen Abgabemöglichkeiten im „Corona-Modus“ nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO).
Eine davon ist die Frage nach den zu erhebenden Rezeptgebühren bei Stückelung oder der Abgabe von Teilmengen, zumal zu diesem Problem auch von den DAP-Mitteilungen abweichende Artikel in der Fachpresse zu lesen waren.
Hier die offiziellen Mitteilungen, die belegen, dass die DAP Arbeitshilfen zu den Abgabemodi bei Corona-Stückelung und Teilmengenabgabe korrekt sind:
» Lesen Sie hier weiter