Angesichts der gewaltigen Datenmengen, die mit jedem Arzneimittel verknüpft sind, muss sich die Apotheke auf die Angaben in ihrer Apotheken-EDV verlassen können. Hierzu sind mehrere Datenlieferanten vertraglich in die Verantwortung genommen.
Der letzte in dieser Datenkette ist die versorgende Apotheke, daher sind die Angaben in den Datenverzeichnissen für sie verbindlich:
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