Retax bei Abgabe eines Rabattartikels
Immer häufiger drängt sich der Eindruck auf, dass die Retaxkriterien zahlreicher Rezeptprüfstellen häufig nicht mehr den komplexen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entsprechen. Dies zeigen auch die folgenden Beispiele. Auch hier liegen dem DAP mehrere Retaxationen vor, von denen wir zwei exemplarisch herausgreifen wollen:
Retax-Beispiel 1:
Krankenkasse:
Retaxiert wurde auf das nicht rabattierte, drittgünstigste Präparat von Biomo, PZN 03045776 mit der unzutreffenden Begründung „Keine Abgabe innerhalb der drei preisgünstigsten Arzneimittel“:
Natürlich erfolgte hier keine Abgabe „innerhalb der drei preisgünstigsten Arzneimittel“, da eine solche Abgabe gegen die vorrangige Rabattarznei der KKH zu Recht eine Nullretax zur Folge gehabt hätte!
Retax-Beispiel 2:
Krankenkasse:
Retaxiert wurde das verschreibungspflichtige „NAC 200 von 1A-Pharma“ auf das apothekenpflichtige, für den 1939 geborenen Patienten nicht erstattungsfähige OTC-Präparat von Aliud. Auch hier ohne Beachtung jeglicher Abgabevorschriften auf ein Produkt der „Drei Preisgünstigsten“ (eines davon wurde nicht mitgezählt, da außer Handel):
Diese Retax ist aus einem weitem Grund gesetzes- und vertragswidrig: Es gibt keine übereinstimmende Indikation!
Abb. Indikationsvergleich Verordnung (links) zur verlangten Abgabe (die rot unterlegte Indikation fehlt bei dem AL-Präparat)
Auch diese Retaxation ist daher zurückzunehmen! Bei den hier vorliegenden Retaxationen wurden die grundlegendsten Abgabevorschriften nicht beachtet. Da der Mehraufwand für Apotheken durch ungerechtfertigte Retaxationen enorm ist, ist es nur zu verständlich, dass die Apotheken eine entsprechende Bearbeitungsgebühr für derart unqualifizierte Retaxationen fordern. |