Im Zusammenhang mit der Nichtverfügbarkeit und Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln mehren sich bei DAP derzeit die Berichte von Retaxationen mancher Krankenkassen. Diese haben häufig eigene Vorstellungen von den erforderlichen Nachweisen, selbst wenn alle vertraglichen Formalien seitens der Apotheke erfüllt sind.
Und eigentlich sind die rahmenvertraglichen Vereinbarungen nach dem Kommentar des DAV eindeutig:
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